[Ag-uschmajew-stud] [Ins-studenten] Arbeitszeitnachweise
Liebe studentische Hilfskräfte, ich erinnere an die Arbeitszeitnachweise, die _*unaufgefordert *_und pünktlich jeden Monat abgegeben werden müssen. Die entsprechenden Formulare sollten allen Hilfskräften vorliegen. - Bitte prüft, ob ihr alle Arbeitszeitnachweise abgegeben habt, wenn nicht, reicht eventuell fehlende umgehend nach - Bitte fülllt jetzt den Arbeitszeitnachweis für August aus - Lasst diesen vor Abgabe bei mir von dem zuständeigen Betreuer unterschreiben - Reicht ihn bitte bei mir ein, nicht mehr bei Wencke, da Wencke nicht mehr hier arbeitet * Studierenden aus den Gruppen Peterseim, Schweitzer und Neitzel reichen die Nachweise bitte bei Frau Oberheim ein. Vielen Dank, schöne Grüße Babette Weißkopf Gemäß § 17 Abs. 1 MiLoG ist ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmer nach § 8 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt, verpflich-tet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeit-nehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeits-leistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeich-nungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren. Bei Arbeitnehmern nach § 8 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch handelt es sich um geringfügig Beschäftigte, deren Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt; das sind im wissenschaftlichen Bereich der Universität Bonn rund 1800 Hilfskräfte. Für die Beschäftigung der studentischen und wissenschaftlichen Hilfs-kräften bedeutet dies folgendes: Bei studentischen Hilfskräften liegt eine geringfügige Beschäftigung vor, wenn die monatliche Arbeitszeit lt. Arbeitsvertrag nicht mehr als 52 Stunden beträgt; bei wissenschaftlichen Hilfskräften beträgt diese Höchstgrenze 33 Stunden. In diesen Fällen der geringfügigen Beschäftigung besteht für Sie Doku-mentationspflicht (s. o.). Die Verantwortung hierfür delegiert der Rektor auf die jeweiligen Fachvorgesetzten vor Ort. Verstöße gegen die Doku-mentationspflicht -- Babette Weißkopf Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Institut für Numerische Simulation Geschäftszimmer des geschäftsführenden Direktors des INS und des Prodekans für Mittelplanung und -verwaltung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Herrn Prof. Dr. Michael Griebel Wegelerstrasse 6 | 53115 Bonn E-Mail: weisskopf@ins.uni-bonn.de Tel.: ++49 228-733427 | Fax: ++49 228-737527 http://wissrech.ins.uni-bonn.de/main/ _______________________________________________ Ins-studenten mailing list Ins-studenten@ins.uni-bonn.de https://mail.ins.uni-bonn.de/mailman/listinfo/ins-studenten
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