Liebe studentische Hilfskräfte,

ich erinnere an die Arbeitszeitnachweise, die unaufgefordert und pünktlich jeden Monat abgegeben werden müssen.
Die entsprechenden Formulare sollten allen Hilfskräften vorliegen.

- Bitte prüft, ob ihr alle Arbeitszeitnachweise abgegeben habt, wenn nicht, reicht eventuell fehlende umgehend nach
- Bitte fülllt jetzt den Arbeitszeitnachweis für August aus
- Lasst diesen vor Abgabe bei mir von dem zuständeigen Betreuer unterschreiben
- Reicht ihn bitte bei mir ein, nicht mehr bei Wencke, da Wencke nicht mehr hier arbeitet


Vielen Dank,
schöne Grüße
Babette Weißkopf



Gemäß § 17 Abs. 1 MiLoG ist ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmer nach
§ 8 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt, verpflich-tet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeit-nehmer spätestens
bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeits-leistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeich-nungen mindestens zwei Jahre beginnend
ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren.
Bei Arbeitnehmern nach § 8 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch handelt es sich um geringfügig Beschäftigte, deren Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt; das sind im wissenschaftlichen Bereich der Universität Bonn rund 1800 Hilfskräfte.
Für die Beschäftigung der studentischen und wissenschaftlichen Hilfs-kräften bedeutet dies folgendes:
Bei studentischen Hilfskräften liegt eine geringfügige Beschäftigung vor, wenn die monatliche Arbeitszeit lt. Arbeitsvertrag nicht mehr als 52 Stunden beträgt; bei wissenschaftlichen Hilfskräften
beträgt diese Höchstgrenze 33 Stunden.
In diesen Fällen der geringfügigen Beschäftigung besteht für Sie Doku-mentationspflicht (s. o.). Die Verantwortung hierfür delegiert der
Rektor auf die jeweiligen Fachvorgesetzten vor Ort. Verstöße gegen die Doku-mentationspflicht
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Babette Weißkopf
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Institut für Numerische Simulation

Geschäftszimmer des geschäftsführenden Direktors des INS
und des Prodekans für Mittelplanung und -verwaltung
der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Herrn Prof. Dr. Michael Griebel

Wegelerstrasse 6 | 53115 Bonn

E-Mail: weisskopf@ins.uni-bonn.de
Tel.: ++49 228-733427 | Fax: ++49 228-737527

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