Liebe Institutsangehörige, hiermit möchte ich auf die Anzeigepflicht im Fall von Krankheit hinweisen. Laut Entgeltfortzahlungsgesetz § 5, Absatz 1 ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Hierbei ist zu beachten, dass bei Erkrankung am Freitag, der Samstag und Sonntag mitgezählt wird, d.h. wenn eine Erkrankung auch noch am Montag vorliegt, ist spätestens am Montag ein Krankenschein abzugeben. An dem Tag, an dem die Arbeit wieder aufgenommen wird, ist eine Gesundmeldung im Geschäftszimmer notwendig. Vielen Dank für die Beachtung dieser Hinweise. Einen angenehmen Tag noch und beste Gruesse Silke Berghof Geschäftszimmer von Herrn Prof. Dr. M. Griebel Institut für Numerische Simulation Wegelerstr. 6 53115 Bonn Tel.: +49 228 733427 Fax: +49 228 737527 Raum: We6 603 E-Mail: berghof@ins.uni-bonn.de _______________________________________________ Ins-mitarbeiter mailing list Ins-mitarbeiter@ins.uni-bonn.de https://mail.ins.uni-bonn.de/mailman/listinfo/ins-mitarbeiter