[ea19b-all] Rundschreiben - Regelungen zum geschützten Betrieb an der Universität Bonn
Liebe INSler und Studierende, Das jüngste Rundschreiben der Universität zu den aktuellen Corona-Regelungen finden Sie hier: https://www.intranet.uni-bonn.de/rundschreiben (Erreichbar aus dem Uni-Netz). Hier ein Auszug, den ich insbesondere bitte zur Kenntnis zu nehmen: Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird Pflicht Ab Montag, den 18. Mai 2020, muss in allen Gebäuden der Universität Bonn eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) getragen werden. Bereits jetzt gilt die dringende Emp- fehlung, eine solche MNB in Gebäuden der Universität zu benutzen. Befinden Sie sich allein in einem Raum, ist keine MNB notwendig. In Laboren müssen die Bedingungen individuell geklärt und der geeignete Mund-Nase-Schutz zusammen mit dem Arbeits- schutz festgelegt und in einem Hygienekonzept dokumentiert werden. Wenden Sie sich in einem solchen Fall an arbeitsschutz@uni-bonn.de. Bitte beachten Sie: Das Tragen der MNB ersetzt nicht die übrigen Schutzmaß- nahmen wie Handhygiene und Abstandsregeln. Ausführliche Hygiene- und Infektions- schutzleitlinien finden Sie in Kürze im Corona-Informationsbereich auf der Universi- tätswebsite. Weiterhin gilt das Homeoffice als “Standard-Arbeitsmethode” . Viele Grüße Marc Alexander Schweitzer
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Marc Alexander Schweitzer