beim
Eingang der Zeiterfassungskarten ist aufgefallen, dass die
SHKs bei Stundenzahländerungen bitte folgendes beachten
sollten:
Sollte
sich die Stundenzahl – und damit der Vertrag - ändern,
müssen die SHKs ein neues Datenblatt ausfüllen (mit neuer
Vertragsdauer und neuer Stundenzahl).
Dann ändern sich automatisch die Sollarbeitszeit und der
Eingabebereich auf den Zeiterfassungskarten der folgenden
Monate.
Ändert
sich die Stundenzahl innerhalb eines Monats, fallen deshalb
zwei Zeiterfassungskarten für diesen Monat an.
Also
kurz: Neuer Vertrag (Verlängerung, Stundenzahländerung)
-> neues Datenblatt
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Zeiterfassungskarte |
2015 |
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Name: |
Theo
Test |
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Jahr: |
2015 |
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Beginn
Arbeitsvertrag |
10.01.2015 |
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Ende
Arbeitsvertrag |
05.03.2015 |
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in
Stunden |
in
Minuten |
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vertragliche
AZ/Woche |
10 |
600 |
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vertragliche
AZ/Monat |
43,48 |
2609 |
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Arbeitszeit/Monat
(h) : |
43:28 |
2609 |
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Urlaub/Monat
(h) )*: |
3:20 |
200 |
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Vielen
Dank und viele Grüße,