[Ag-harbrecht-stud] [Ins-studenten] Urlaubsregelung
Sehr geehrte Kollegen, anbei finden Sie die Urlaubsregelung für Studentische Hilfskräfte an der Universität Bonn: Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaubsanspruch für Hilfskräfte 20 Tage im Jahr. Der Urlaubsanspruch verringert sich entsprechend, wenn der Vertrag nicht für ein ganzes Jahr geschlossen wird (20 Tage werden durch 12 Monate geteilt und mit den tatsächlichen Monaten der Beschäftigung multipliziert). Da die meisten Hilfskräfte nicht an 5 Tagen in der Woche arbeiten, wird der Anspruch heruntergerechnet. Arbeitet z. B. eine Hilfskraft an 2 Tagen in der Woche wird folgendermaßen gerechnet: Urlaubsanspruch für 1 Jahr = 20 Tage Diese 20 Tage werden dann durch 5 (grundsätzliche Arbeitstage pro Woche) geteilt und mit den tatsächlichen Arbeitstagen der entsprechenden Hilfskraft multipliziert: 20:5*2 = 8 Tage Urlaubsanspruch Dies bedeutet, dass die Hilfskraft insgesamt 4 Wochen Urlaub im Jahr hat, da sie sich ja auch nur an 2 Tagen in der Woche Urlaub nehmen muss, an den anderen Tagen hat sie ja frei. Die Urlaubsanträge sind im Büro von Frau Silke Berghof abzugegen. Urlaubsanträge werden gegebenenfalls auch an Frau Link weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Heike Woyk _______________________________________________ Ins-studenten mailing list Ins-studenten@ins.uni-bonn.de https://mail.ins.uni-bonn.de/mailman/listinfo/ins-studenten
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