Liebe Institutsangehörige,

 

hiermit möchte ich auf die Anzeigepflicht im Fall von Krankheit hinweisen.  

Laut Entgeltfortzahlungsgesetz § 5, Absatz 1 ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

 

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Hierbei ist zu beachten, dass bei Erkrankung am Freitag, der Samstag und Sonntag mitgezählt wird, d.h. wenn eine Erkrankung auch noch am Montag vorliegt, ist spätestens am Montag ein Krankenschein abzugeben.

 

An dem Tag, an dem die Arbeit wieder aufgenommen wird, ist eine Gesundmeldung im Geschäftszimmer notwendig.

 

Vielen Dank für die Beachtung dieser Hinweise.

 

Einen angenehmen Tag noch und

 

beste Gruesse

 

Silke Berghof
Geschäftszimmer von Herrn Prof. Dr. M. Griebel
Institut für Numerische Simulation
Wegelerstr. 6
53115 Bonn

Tel.: +49 228 733427
Fax: +49 228 737527
Raum: We6 603
E-Mail: berghof@ins.uni-bonn.de