Liebe studentische Hilfskräfte,
ich erinnere an die Arbeitszeitnachweise, die unaufgefordert
und pünktlich jeden Monat abgegeben werden müssen.
Die entsprechenden Formulare sollten allen Hilfskräften vorliegen.
- Bitte prüft, ob ihr alle Arbeitszeitnachweise abgegeben habt, wenn
nicht, reicht eventuell fehlende umgehend nach
- Bitte fülllt jetzt den Arbeitszeitnachweis für August aus
- Lasst diesen vor Abgabe bei mir von dem zuständeigen Betreuer
unterschreiben
- Reicht ihn bitte bei mir ein, nicht mehr bei Wencke, da Wencke
nicht mehr hier arbeitet
- Studierenden aus den Gruppen Peterseim, Schweitzer und Neitzel
reichen die Nachweise bitte bei Frau Oberheim ein.
Vielen Dank,
schöne Grüße
Babette Weißkopf
Gemäß § 17 Abs. 1 MiLoG ist ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmer nach
§ 8 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt,
verpflich-tet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
dieser Arbeit-nehmer spätestens
bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeits-leistung
folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeich-nungen
mindestens zwei Jahre beginnend
ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren.
Bei Arbeitnehmern nach § 8 Abs. 1 des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch handelt es sich um geringfügig Beschäftigte, deren
Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro
nicht übersteigt; das sind im wissenschaftlichen Bereich der
Universität Bonn rund 1800 Hilfskräfte.
Für die Beschäftigung der studentischen und wissenschaftlichen
Hilfs-kräften bedeutet dies folgendes:
Bei studentischen Hilfskräften liegt eine geringfügige Beschäftigung
vor, wenn die monatliche Arbeitszeit lt. Arbeitsvertrag nicht mehr
als 52 Stunden beträgt; bei wissenschaftlichen Hilfskräften
beträgt diese Höchstgrenze 33 Stunden.
In diesen Fällen der geringfügigen Beschäftigung besteht für Sie
Doku-mentationspflicht (s. o.). Die Verantwortung hierfür delegiert
der
Rektor auf die jeweiligen Fachvorgesetzten vor Ort. Verstöße gegen
die Doku-mentationspflicht
--
Babette Weißkopf
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Institut für Numerische Simulation
Geschäftszimmer des geschäftsführenden Direktors des INS
und des Prodekans für Mittelplanung und -verwaltung
der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Herrn Prof. Dr. Michael Griebel
Wegelerstrasse 6 | 53115 Bonn
E-Mail: weisskopf@ins.uni-bonn.de
Tel.: ++49 228-733427 | Fax: ++49 228-737527
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